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Letztes Update: 13.09.2009 Gelistete Anbieter: 187 Vorhandene Zahlungsbelege: 158 |

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Private Krankenversicherung - Kündigung einer PKV
In der Regel ist die Kündigung einer privaten Krankenversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Jahrenende hin möglich.
Allerdings kann kann dies
bei einigen wenigen Versicherern auch zum Ende eines Versicherungsjahres sein. Deswegen sollte der Abrechnungszeitraum bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen selbst nachgefragt werden bzw. Ihre Vertragsunterlagen genau geprüft werden.
Zusätzlich existiert bei vielen Versicherern eine Mindestversicherungspflicht von zwei bis drei Jahren: Also auf jeden Fall das Vertragsende im Versicherungsvertrag beachten.
Falls keine Kündigung des Vertrages erfolgt, verlängert sich dieser automatisch und ohne Nachfrage um ein weiteres Jahr.
Für den Fall, dass die Versicherungsgesellschaft Ihre Beiträge aufgrund der Beitrags-Anpassungsklausel erhöht oder Ihre Leistungen verringert, besteht für Sie die Möglichkeit den Versicherungsvertrag innerhalb von einem Monat nach Zugang der Beitragserhöhung bzw. der Leistungsreduzierung zu kündigen. Die Kündigung erfolgt dann, sobald die Beitragserhöhung bzw. die Leistungsreduzierung wirksam werden.
Im Falle einer bestehenden Krankenversicherungspflicht, können Sie den Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht rückwirkend kündigen.
Da die hier aufgeführten Vertragsbedingungen zwischen den einzelnen Versicherern abweichen können, sollten Sie in jedem Fall die jeweiligen AGB's des Versicherers durchlesen.
Hier noch einige Informationen zur privaten Krankenversicherung:
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